Die Stärkung des Katastrophenschutzes bleibt ein Schwerpunkt unserer Politik. Wir ziehen die Lehren aus der verheerenden Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2021.
Wir werden das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) novellieren. In dem Gesetz werden wir eine stärkere Landeszuständigkeit festschreiben.
Zukünftig soll das Land den landesweiten Katastrophenfall ausrufen können, zudem soll ein Landeskatastrophenschutzbedarfsplan erstellt werden.
Die Aufgaben werden in einer angemessen ausgestatteten, neuen zentralen Landesstelle für den Katastrophenschutz im Innenministerium gebündelt
Für die Krisenstäbe und operativen Einheiten auf kommunaler und Landesebene sollen Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden.
Das Ehrenamt ist eine tragende Säule des Brand- und Katastrophenschutzes. Im Dialog mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen wollen wir Erleichterungen und Unterstützung zur Förderung des Ehrenamtes erreichen, dazu gehört u. a. die Förderung der Jugendleiterausbildungen.
Mit einem breiten und barrierefreien Warnmix und dem weiteren Ausbau des Sirenennetzes sorgen wir für verbesserte Warnungen der Bevölkerung.
Mit den Kommunen und den Akteuren im Katastrophenschutz wollen wir die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger stärken.
Als Land setzen wir einen Fokus auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und sorgen gemeinsam mit den KRITIS-Betreibern, Bund und Kommunen für wirksame Schutzmaßnahmen.
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