Sicherheit durch konsequente Durchsetzung des Rechts
Wir stehen für eine grundrechtsorientierte Sicherheitspolitik und die konsequente Durchsetzung des Rechts. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen erwarten zu Recht vom Staat, dass er für ihre Sicherheit sorgt – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexueller Identität und anderer Merkmale. Wir schützen die Demokratie gegen alle Feinde – von innen wie von außen.
Wir stehen für eine verantwortungsbewusste und starke Polizei in einem handlungsfähigen Rechtsstaat. Wir sichern eine qualitativ aus- und fortgebildete, personell gut aufgestellte und motivierte Polizei.
- Wir werden jährlich 3.000 Polizeikräfte einstellen – die hohen Einstellungszahlen an Polizeibeamtinnen und -beamten behalten wir bei, die zusätzlichen Stellen werden wir nach Bedarf flexibel nutzen. Darüber hinaus halten wir an der Einstellung der Regierungsbeschäftigten fest.
- Durch eine Weiterentwicklung der Nachwuchswerbung wollen wir mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf begeistern, beispielsweise Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung.
- Durch eine stärkere Modularisierung werden wir die Flexibilität des Bachelorstudiums erhöhen, Interessierten mit einschlägigen Vorerfahrungen schnellere Wege in die unterschiedlichen Direktionen der Polizei anbieten und dabei insbesondere die Kriminalpolizei stärken.
- Wir wollen einen Personalaufwuchs bei der Kriminalpolizei erreichen. Wir werden Aufstiegschancen und Fachkarrieren insbesondere in der Kriminalpolizei fördern sowie die Attraktivität der Polizei für qualifizierte Seiteneinsteiger erhöhen.
- Wir werden das Angebot in der Aus- und Fortbildung, die Arbeit der Extremismusbeauftragten in den Behörden, Präventions- und Reflexionsmaßnahmen und niedrigschwellige Meldewege weiterentwickeln.
- Um Verbrechen erfolgreich aufzuklären, müssen unsere Polizistinnen und Polizisten technisch angemessen ausgestattet sein. Daher werden wir die Polizistinnen und Polizisten weiterhin modern, innovativ und angemessen ausstatten.
- Smarte Lösungen für die operativen Bereiche erleichtern den Arbeitsalltag, beschleunigen Prozesse und sorgen dafür, dass unsere Polizistinnen und Polizisten von unnötiger Schreibarbeit entlastet werden. Wir wollen daher die digitale Ausstattung der Polizei – unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der IT- Sicherheit – weiter vorantreiben und die Potenziale der Digitalisierung nutzen.
- Wir werden den Einsatz der bereits eingeführten Taser unabhängig, wissenschaftlich und ergebnisoffen evaluieren und den weiteren Fortgang hiervon abhängig machen.
- Wir werden die Sanierung- und Modernisierungsmaßnahmen der Polizeigebäude fortsetzen.
- Kriminalität macht nicht an den Landesgrenzen halt. Wir setzen daher die enge Zusammenarbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden innereuropäisch und international fort und werden das etablierte System der grenzüberschreitenden Polizeiteams ausbauen.
- Kriminalprävention verhindert Straftaten. Daher werden wir die Präventionsarbeit stärken, um z. B. ältere Menschen vor Betrug besser präventiv zu schützen.
- Der polizeiliche Bezirksdienst sorgt für Präsenz und Bürgernähe im Stadtteil und leistet als Kümmerer einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention. Wir werden ihn daher personell stärken.
- Wir werden die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einrichten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Sicherheitsbehörden hinreichende Eingriffsbefugnisse. Diese müssen begründet und verhältnismäßig sein.
- Polizeiliche Videobeobachtung kann ein effektives Instrument der Gefahrenabwehr sein. Wir werden polizeiliche Videobeobachtung im öffentlichen Raum an Kriminalitätsschwerpunkten anwenden. Um ein direktes Eingreifen zu ermöglichen, ist eine Live-Beobachtung der Videoübertragung durch die Polizei unerlässlich.
- Das Versammlungsgesetz werden wir im Zuge der vorgesehenen Berichtspflicht Ende 2023 unabhängig und wissenschaftlich evaluieren.
Die kommunalen Ordnungsdienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr.
- Deshalb wollen wir die kommunalen Ordnungsdienste als starke Partner der Polizei weiterentwickeln und dafür das Ordnungsbehördengesetz novellieren.
- Wir werden für verbindliche Aus- und Fortbildungsstandards, ein einheitliches, von der Polizei unterscheidbares optisches Erscheinungsbild sowie eine landesweit einheitliche Empfehlung zur Ausstattung der kommunalen Ordnungskräfte sorgen.
Als notwendiges Frühwarnsystem erfüllt der Verfassungsschutz durch die Beobachtung verfassungs- und demokratiefeindlicher Bestrebungen sowie durch die Abwehr und Aufklärung von Spionageversuchen ausländischer Akteure eine wichtige Aufgabe.
- Der Verfassungsschutz ist bereits im Vorfeld von konkreten Gefährdungslagen tätig. Wir werden prüfen, inwieweit der Verfassungsschutz wissenschaftliche Erkenntnisse über verfassungsfeindliche und demokratiegefährdende Bestrebungen verstärkt für seine eigene Arbeit nutzen kann.
Die Sicherheitsbehörden werden weiterhin konsequent verfassungsfeindliche und antidemokratische Tendenzen bekämpfen.
- Rechtsextremismus ist derzeit die größte Gefahr für unsere Demokratie. Durch geeignete Instrumentarien wie ein Lagebild Rechtsextremismus, Dunkelfeldstudien und einen NRW-Monitor wollen wir die Erkenntnislage zu menschenverachtenden Einstellungen und aktuellen Entwicklungen im Rechtsextremismus weiter verbessern.
- Gegen den gewaltbereiten Salafismus werden wir weiterhin konsequent vorgehen.
- Unsere Gesellschaft steht auch vor der Herausforderung linksextremistischer Bestrebungen – dagegen werden wir vorgehen.
- Das Instrument der spezifischen Lagebilder wollen wir auf die verschiedenen Phänomenbereiche des Verfassungsschutzes ausweiten, Dunkelfeldstudien vornehmen und Hasskriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausweisen.
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die im Dienste der Allgemeinheit tätig sind, haben unsere besondere Wertschätzung. Die Beschäftigten von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes müssen sich bei ihrer Arbeit sicher fühlen.
- Jede verübte Straftat gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes muss zur Anzeige gebracht und die Betroffenen durch den Dienstherrn unterstützt werden.
- Wir sorgen für gut fortgebildetes Personal bei Polizei und Justiz im Themenfeld Hasskriminalität und Hate Speech.
- Wir wollen ein niedrigschwelliges Angebot zur Anzeigenerstattung für Betroffene einrichten, wenn möglich über die Einrichtung eines bundesweiten Portals.
- Wir wollen eine Beratungsstelle schaffen, um Opfern von Hate Speech Hilfe anzubieten.
Bekämpfung von Organisierter Kriminalität
Die Organisierte Kriminalität (OK) ist eine der größten Herausforderungen für Polizei und Justiz. Straftäterinnen und Straftäter agieren professionell und grenzüberschreitend, sowohl in der digitalen wie in der analogen Welt.
- Wir werden die personellen und sächlichen Ressourcen sowohl bei der Polizei als auch bei der Justiz erhöhen.
- Wir legen einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Clan-Kriminalität sowie der Rocker- und Mafia-Kriminalität.
- Zur intensivieren die Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Geldwäsche, des Steuerbetrugs, der Korruption und der Vermögensabschöpfung.
Cybersicherheit stärken
Die deutlich gestiegene Kriminalität im Cyberraum hat viele verschiedene Gesichter. Wir beobachten in qualitativer und quantitativer Hinsicht eine Zunahme von Angriffen ausländischer Staaten, und nicht- staatlicher Cyberkrimineller, von der Wirtschaftsspionage über den Datenmissbrauch bis zu Attacken auf kritische Infrastrukturen.
- Wir werden die Koordinierungsstelle Cybersicherheit weiterentwickeln und die Cybersicherheitsstrategie des Landes kontinuierlich fortschreiben und weiterentwickeln.
- Wir wollen weiterhin in die Strukturen, die Personalausstattung und die technische Ausstattung im Kampf gegen Cybercrime sowie zur Stärkung der Informationssicherheit investieren.
- Die justizielle Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime und das Cybercrime-Kompetenzzentrum beim Landeskriminalamt werden wir weiter verstärken, sie zu bundesweit führenden Kompetenz- und Forschungszentren der Cybercrimebekämpfung ausbauen und ihre Zusammenarbeit noch effizienter gestalten.
- Wir machen staatliche Strukturen und Sektoren kritischer Infrastrukturen so resilient gegen Cyberangriffe, dass ihre Funktionsfähigkeit in Krisen gewährleistet ist. Dafür unterbreiten wir den Kommunen Hilfs- und Kooperationsangebote.
- Wir wollen Ausfallzeiten im Fall von Cyberangriffen reduzieren.
- Digitale Verwaltungsverfahren werden von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und sonstigen Akteuren nur dann akzeptiert und genutzt, wenn sie jederzeit volles Vertrauen in den Umgang der öffentlichen Verwaltung mit ihren Daten haben. Daher sehen wir Cybersicherheit als integralen Bestandteil des Verwaltungshandelns und werden sie bei der Entwicklung digitaler Verfahren berücksichtigen.