Klage der Opposition dient in keinster Weise der Aufklärung
„Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat sich selbst ein kompliziertes Verfahren auferlegt, die empfindlichen Daten der minderjährigen Opfer im Missbrauchsfall Lügde zu schützen. Jedes Kind, jedes Elternteil, jede Kita und jeder Ort, insgesamt über 800 Namen, werden sehr aufwendig mit hohem Einsatz an Personal und modernster Computertechnik pseudonymisiert. Wie arbeits- und zeitintensiv dies ist, hat Justizminister Peter Biesenbach jüngst dem Ausschuss erläutert. Die SPD hatte bei diesem Termin keinerlei Rückfragen, um jetzt aber medial den Eindruck zu erwecken, der Ausschuss könne seiner Arbeit nicht nachkommen. Das ist kein Zeichen für souveräne Oppositionspolitik und zudem schlicht falsch. Der PUA verfügt bereits über mehrere Tausend Seiten Aktenmaterial. Die Klageankündigung vor dem Verfassungsgericht dient also in keiner Weise einer Aufklärung der schlimmen Missbrauchsfälle.
Erstaunt bin ich, dass sich auch Bündnis90/Grüne, im Selbstverständnis eine Bürgerrechtspartei, über die Warnungen und Mahnungen der Landesdatenschutzbeauftragten NRW hinwegsetzt, wenn die Opposition die Herausgabe der Akten im Original fordert. Diese Daten genießen aus datenschutzrechtlicher Sicht „höchstes Schutzbedürfnis“. Höchstrichterlich ist bereits entschieden worden, dass eine Ausnahme innerhalb des umfangreichen Kontrollrechts des Parlaments bei solchen Informationen gilt, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist. Es handelt sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten von Minderjährigen und mit Bezug zum Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Ich kann mir kaum sensiblere Daten vorstellen. Dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch ist im parteiübergreifenden Konsens gestartet, um mögliches Kinderleid verhindern zu können. Leider wird der PUA durch die Opposition mehr und mehr zum parteipolitischen Spielball.“