CDU-Landtagsabgeordneter Dietmar Panske:
Als Folge des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern auf dem Campingplatz in Lügde untersucht seit Juni 2019 der Landtag von Nordrhein-Westfalen das Handeln der zuständigen Behörden, um Aufarbeitung zu leisten und Lehren für die Zukunft zu ziehen. Trotz großer Bemühungen konnte aber nur ein Teil des Untersuchungsauftrages abgearbeitet werden. Das hat zur Folge, dass bis zum Ende der Wahlperiode die Beweiserhebung nicht mehr abgeschlossen werden kann.
Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben sich daher gemeinsam entschlossen, dass in der kommenden Legislaturperiode eine Wiedereinsetzung PUA erfolgen soll. Ein Entschluss der insbesondere den hiesigen CDU-Landtagsabgeordneten Dietmar Panske freut. Als Sprecher und Obmann der CDU-Fraktion hat er die Arbeit des PUA von Anfang an begleitet und war auch am Zustandekommen der fraktionsübergreifenden Vereinbarung maßgeblich beteiligt – einem Novum in der Landesgeschichte.
„In über 60 Sitzungen haben wir im Untersuchungsausschuss mehr als 100 Zeuginnen und Zeugen vernommen, über 400.000 Seiten Akten gesichtet und zahlreiche strukturelle Mängel aufgedeckt. Fakt ist aber leider, dass die Arbeit damit noch lange nicht getan ist.
Angesichts der Schwere der Verbrechen an Kindern und Jugendlichen liegt es im Interesse aller demokratischen Fraktionen, Ursachen und Fehler, die zu diesem Leid führten, weiter aufzuarbeiten. Dies muss – wie bisher auch – mit besonderer Sorgfalt und unter Zurückstellung politischer Differenzen geschehen.
Das derzeitige Parlament kann keine Festlegungen für die Zeit nach der nächsten Landtagswahl im kommenden Jahr treffen. Es wäre den Opfern und deren Familien sowie der gesamten Bevölkerung aber nicht zu vermitteln, wenn wichtige Fragekomplexe infolge der anstehenden Wahl unbearbeitet blieben. Ich freue mich daher sehr, dass wir für diesen Untersuchungsausschuss eine Einigung zwischen den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erreichen konnten, auch dem nächsten Landtag zu empfehlen, einen entsprechenden Untersuchungsauftrag gemeinschaftlich zu erarbeiten und zu beschließen. Eine solche Einigung hat es in der bisher noch nie gegeben.