Dietmar Panske MdL
Für Sie im Landtag.

Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 zur Bewältigung der Energiekrise

Die Landesregierung gewährt den gemeinnützigen Sportvereinen und sonstigen Sportorganisationen eine Billigkeitsleistung zu den jeweiligen Energiemehrkosten, die in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine entstanden sind. Ziel ist es, das bestehende Sportangebot der Sportvereine in vollem Umfang auch im Winter 2023 aufrechterhalten zu können. 

Um welche Energiemehrkosten geht es?

Die durch die Energiekrise ausgelösten Preissteigerungen werden bis zu 60 Prozent der Mehrausgaben abgedeckt. Die Art des Energieträgers ist hierbei unerheblich.

Wer kann eine Hilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Sportfachverband sind, sowie der Landessportbund NRW und seine ordentlichen Mitglieder.

Wo kann ich die Hilfe beantragen?

Die Hilfe wird über das Online-Förderportal des Landessportbundes NRW umgesetzt.

Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann zeitnah gestellt werden, sobald das Förderportal freigeschaltet wird.

Bis wann ist ein Antrag zu stellen?

Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 31. Mai 2023.

Wie hoch ist die Hilfe?

Die Hilfe beträgt bis zu 60 Prozent der Mehrausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Antragsteller.

Muss die Hilfe zurückgezahlt werden?

Zunächst wird eine Abschlagssumme in Höhe von 80 Prozent der Billigkeitsleistung ausgezahlt. Es folgt eine Abrechnung zum Stichtag 31. März 2023. Hiernach wird der Restbetrag ausgezahlt. Bei einer Überkompensation werden zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert.

Wo finde ich weitere Informationen?

Der entsprechende Link kann erst nach Abschluss der Programmierarbeiten bekanntgegeben werden. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Landessportbundes: www.lsb.nrw